FAQ

Alle Infos zur digitalen Rentenübersicht auf einen Blick

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Produkt in Entwicklung befindet. Die Informationen werden von uns auf dem neusten Stand gehalten.

Innerhalb des Portals zur digitalen Rentenübersicht sollen Informationen zu allen 3 Säulen der Altersvorsorge zusammengetragen werden. Somit werden nicht nur die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme Daten innerhalb des Portals ausweisen. Einrichtungen aus dem Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sowie private Vorsorgeeinrichtungen werden ebenfalls zur Abgabe von Informationen verpflichtet. 

In Deutschland gibt es eine sogenannte Regelsicherungsfunktion, die gesetzlich verankert ist. Diese bildet die zentrale Säule der Altersvorsorge jedes Arbeitnehmers. Die Berechnung dieser 1. Säule basiert auf dem landläufig als Generationenvertrag bekannten Modell. Dieser gerät wegen der sich verändernden Alterspyramide in Schieflage. Um auch nach der Erwerbstätigkeit seinen Lebensstandard halten zu können, müssen über weitere Quellen Gelder angespart werden. Die betriebliche und die private Altersvorsorge. Beide werden daher als ergänzende zwei Säulen der Altersvorsorge bezeichnet.

Nach aktuellem Stand ist es sehr wahrscheinlich, dass die SteuerID-Nummer zur Identifikation und eindeutigen Zuordnung der anfragenden Person verwendet werden wird. 

Nach aktuellem Stand liegt lediglich ein Entwurf für den zu übermittelnden Datensatz durch die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht vor. Dieser sieht innerhalb der Datenübermittlung von der Vorsorgeeinrichtung an die Zentrale für die Digitale Rentenübersicht (kurz ZfDR) einen Datensatz mit ca. 20 verpflichtenden und weiteren freiwilligen Angaben vor.
Dieser Datensatz enthält neben einem Auszug der Stammdaten auch Informationen zur Produkt- & Auszahlungsart, sowie Daten zu den Leistungsbeträgen & Zinsen des jeweiligen Vorsorgeproduktes.
Für die Vorsorgeeinrichtung bedeutet dies, dass sie neben der regelmäßigen Mitteilung an die eigenen Kunden, die Daten auch bei Anfrage in möglichst aktueller Form an das zukünftige Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht liefern muss.

Für die Digitale Rentenübersicht wird innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund eigens eine Zentrale für die Digitale Rentenübersicht (kurz ZfDR) eingerichtet. 

Die Herausforderungen für Vorsorgeeinrichtungen sind vielfältig. Auf der technischen Seite gibt es oft eine sehr differenzierte IT-Landschaft. Die Server sind dabei nicht zwangsläufig für die dauerhafte Bereitstellung von Daten geeignet. Gerade der Zugang zu Daten einer einzelnen Person, können dabei in Masse eine große Last für die IT-Systeme darstellen.
Weiterhin können sich die Anforderungen an den Datensatz im Laufe der Zeit ändern. Die potentielle Anbindung an die Zentrale für die digitale Rentenübersicht gestaltet sich entsprechend als eine Herausforderung. Sowohl Aktualität der Schnittstelle als auch Updatefähigkeit müssen dauerhaft gewährleistet werden.

Versicherungen können sehr komplexe Produkte sein. Ein Versicherungskunde kann dies allumfänglich oft erst auf den 2. Blick verstehen. Ein Portal wie die digitale Rentenübersicht ist kundenfreundlich, da es Übersicht verschafft. Dafür muss aber zwangsläufig eine gewisse Vereinfachung der Darstellung angestrebt werden. Die Gefahr ist hierbei groß, dass der Kunde in direkter Gegenüberstellung verschiedener Versicherungsprodukte falsche Rückschlüsse zieht, indem er sich z.B. nur auf den Preis fokussiert, auch wenn sich die Leistungen stark unterscheiden.

Da es sich bei der digitalen Rentenübersicht um eine staatliche Anforderung handelt, wird sich der Gesetzgeber zwar vermutlich entsprechend etwas zurückhalten. Dennoch müssen sich die datenübermittelnden Gesellschaften um einige Themen kümmern. So gilt es neben einer rechtskonformen Übertragung der Daten, auch zu gewährleisten, dass die Datenschutzfolgenabschätzungen entsprechend erstellt werden.
Bei möglichen Lösungsszenarien in der Cloud gilt es, bei der Nutzung von Dritt-Anbietern die Rahmenbedingungen dieser Ausgliederung rechtskonform darzustellen. 

Geplant ist ein vollständiges in Kraft treten der Digitalen Rentenübersicht voraussichtlich im Herbst 2023. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch alle Versorgungseinrichtungen, die bereits zum jährlichen Versand der Standmitteilung verpflichtet sind, angebunden sein. Eine erste Testphase mit mehreren Vorsorgeeinrichtungen und freiwilligen Teilnehmern startet bereits im Oktober 2022. Anschließend erfolgt die Detailplanung bis zum Start.

Hier geht`s zum zeitlichen Überblick

Verpflichtet zur Anbindung an die digitale Rentenübersicht sind nur Einrichtungen, die regelmäßige Standmitteilungen versenden. Zum Beispiel die berufsständischen Versorgungswerke werden also noch nicht dabei sein. Gleiches gilt für weitere Sparprodukte der privaten Säule wie Fonds oder Sparpläne (mit Ausnahme von Riester- oder Rürup-Verträgen) sowie Einnahmen aus dem Besitz von Immobilien oder anderem Eigentum.
Allerdings wird es wohl mittelfristig auch die Möglichkeit für eine freiwillig Anbindung geben. Für die Ansprüche von Beamten gilt das Gleiche.

Die Digitale Rentenübersicht wird 2023 somit nur ein Startpunkt sein, der weiterhin nicht 100 Prozent Transparenz für den Versicherungsnehmer bedeutet. Eine Lücke, die weiterhin von Anbietern aus dem Vorsorgebereich genutzt werden kann. 

Kontakt

Sie haben weitere Fragen?
Wir beantworten sie gerne!

Marco Ziegler

Marco Ziegler
+49 40 33442506
marco.ziegler@sda.se